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RECHTE DER OPFER

„Systematischer Einsatz von Vergewaltigungen als Waffen im Krieg“ war als Massenphänomen von dem Internationalen Strafgericht für Kriegsverbrechen auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens erkannt. Das Gericht hat die Vergewaltigungen als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen Menschlichkeit deklariert. Gleichzeitig ist die Definition der sexuellen Gewalt erweitert worden und ist verbindlich für alle Länder Mitglieder der UN.


Allerdings, auch 20 Jahre nach der Verübung der ersten Massenvergewaltigungen und anderer Formen der sexuellen Gewalt im Krieg, in Bosnien und Herzegowina ist die Verfolgung dieser Verbrechen und die Vorbereitung und Schutz der Zeugen, noch immer problematisch.


Darüber hinaus gibt es noch keine Harmonisierung des bosnisch-herzegowinischen Strafrechts mit der Definition der sexuellen Gewalt als eines Kriegsverbrechens nach internationalen Normen und der Praxis des Internationalen Gerichtshofs für Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien (MKSJ/ICTY). Die Vereinheitlichung der Gesetzgebung bei der Frage welchen Status die Vergewaltigungsopfer und Opfer anderer sexuellen Gewalttaten in BiH haben ist ausgeblieben wie auch die Lösung der Frage der Entschädigung der Opfer.


Darüber hinaus gibt es keine nationale Strategie für dringend benötigte, verschiedenartige Formen der kontinuierlichen Unterstützung der Vergewaltigungsopfer und Opfer anderer Formen sexueller Gewalt im Krieg.


Nach dem Gesetz über die Grundlagen der Sozialschutzes, des Schutzes von Zivilopfern des Krieges und des Schutzes der Familien mit Kindern, das in der Föderation Bosnien und Herzegowina unser Status regulieren sollte, sind neben den Rechten auf Invalidenrente, auf Pflege und Hilfe seitens anderer Personen, orthopädische Zulagen, auch Rechte auf Hilfe bei den Behandlungskosten und bei der Anschaffung von orthopädischen Hilfsmitteln, auf Wiedereingliederung (professionelle Rehabilitation, Umschulung, Zusatzqualifizierung), Vorrang bei der Arbeitssuche vorgesehen. Allerdings variiert die Umsetzung dieses Gesetzes von Kanton zu Kanton, von Ort zu Ort, von Fall zu Fall, so dass bei einer signifikanten Anzahl von Opfern und Überlebenden von Vergewaltigungen das Gefühl der Diskriminierung entsteht. Sie können die Rechte, die das Gesetz garantiert, nicht in Anspruch nehmen, und fühlen sich dadurch benachteiligt.


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